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Home Arbeitserlaubnis

 

 

Arbeitserlaubnis

Um in Thailand arbeiten zu dürfen müssen Sie eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen. Für eine Arbeitserlaubnis sind folgende Punkte vorgeschrieben:
  • Eine registrierte Firma mit mindestens 2 Million BHT registriertem Kapital  
  • Ein Monatsgehalt von zwischen 35 TS-BHT bis zu 50 TS-BHT
  • Mindestens vier Thais Angestellte pro Visumanwendung 
  • Ihr Job muss für  Thailand vorteilhaft sein,
  • kann nicht von einem Thailändischen Staatsangehörigen ausgeführt werden,
  • Die Beschreibung des Jobs muss durch Gesetz die Erlaubnis besitzen
  • Und Sie müssen ein Non Immigrant B Visum besitzen
 

Visa

Zuerst sollten Sie ein dreimonatiges Non Immigrant B-Visum beantragen. Nach dem Ihnen Ihre Arbeitserlaubnis bewilligt wurde , können Sie ein einjähriges Visum beantragen.

 

Unser Visumservice zusammenfassend:
  • Overstay Abstand und dauerhafte Wohnsitz Visa
  • Anwendungen ändern Status von einem touristischen Visum zum Nichtimmigrant B Visum
  • Anwendungen für Arbeitserlaubnis
  • Anwendungen für nicht einjähriges  B Visum
  • Heirats- und Ruhestands Visa

Wir bieten günstige Kostenberechnungen für Arbeitserlaubnis und Ruhestandvisas an
Support Online
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Telephone number of Office +66 (0) 76 613808
Mobile Office
Telephone number of Mobile Office +66 (0) 857817905
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