Arbeitserlaubnis
Um in Thailand arbeiten zu dürfen müssen Sie eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen. Für eine Arbeitserlaubnis sind folgende Punkte vorgeschrieben:
- Eine registrierte Firma mit mindestens 2 Million BHT registriertem Kapital Â
- Ein Monatsgehalt von zwischen 35 TS-BHT bis zu 50 TS-BHT
- Mindestens vier Thais Angestellte pro VisumanwendungÂ
- Ihr Job muss für  Thailand vorteilhaft sein,
- kann nicht von einem Thailändischen Staatsangehörigen ausgeführt werden,
- Die Beschreibung des Jobs muss durch Gesetz die Erlaubnis besitzen
- Und Sie müssen ein Non Immigrant B Visum besitzen
Visa
Zuerst sollten Sie ein dreimonatiges Non Immigrant B-Visum beantragen. Nach dem Ihnen Ihre Arbeitserlaubnis bewilligt wurde , können Sie ein einjähriges Visum beantragen.
Unser Visumservice zusammenfassend:
- Overstay Abstand und dauerhafte Wohnsitz Visa
- Anwendungen ändern Status von einem touristischen Visum zum Nichtimmigrant B Visum
- Anwendungen für Arbeitserlaubnis
- Anwendungen für nicht einjähriges  B Visum
- Heirats- und Ruhestands Visa
Wir bieten günstige Kostenberechnungen für Arbeitserlaubnis und Ruhestandvisas an

Arbeitserlaubnis
pssaphuket
+66 (0) 76 613808

